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BVerwG, 05.03.1965 - VII C 23.64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auflage - Fahrtenbuch - Verkehrsrechtlicher Verstoß - Charakterliche Zuverlässigkeit - Einzelfall
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVO (a.F.) § 7 Abs. 2
Papierfundstellen
- JR 1966, 432
- DAR 1965, 167
Wird zitiert von ... (8)
- BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74
Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen …
Zwar rechtfertigen einmalige unwesentliche verkehrsrechtliche Verstöße, die als Einzelfälle nicht geeignet sind, Bedecken gegen die charakterliche Zuverlässigkeit des Kraftfahrers zu begründen, die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, nicht (…Urteil vom 28. Februar 1964 a.a.O. S. 111; Urteil vom 5. März 1965 - BVerwG 7 C 23.64 - in Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 4 = VRS 28, 470 = DAR 1965, 167). - BVerwG, 17.02.1977 - 7 B 192.76
Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - …
Während einmalige unwesentliche Verkehrsverstöße wie falsches Parken auf Gehwegen in der Regel eine Anordnung nach § 31 a StVZO nicht begründen können (Urteil vom 5. März 1965 - BVerwG VII C 23.64 - VRS 28, 470 = DAR 1965, 167), kann ein einmaliger erheblicher Verstoß eine derartige Anordnung rechtfertigen (vgl. dazu Urteil des Senats vom 20. November 1970 - BVerwG VII C 56.69 - VM 1971 Nr. 42). - BVerwG, 04.10.1965 - VII B 141.65
Rechtsmittel
Von einem unwesentlichen Verstoß, wie er Gegenstand des Urteils des Senatsvom 5. März 1965 - BVerwG VII C 23.64 - (DÖV 1965 S. 349) war, kann deshalb nicht gesprochen werden.
- OVG Bremen, 09.09.1975 - I BA 52/74
Rechtmäßigkeit der Auferlegung der Führung eines Fahrtenbuches; Unmöglichkeit der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Saarland, 29.10.1971 - II R 67/71
Rechtmäßigkeit der Verfügung eines Fahrtenbuches; Voraussetzungen einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Rheinland-Pfalz, 21.02.1968 - 2 A 105/67 Denn die Überschreitung der höchstzulässigen Fahrgeschwindigkeit in einem Ausmaß, wie es hier vorgelegen hat, kann nicht mehr als ein nur unwesentlicher Verstoß gegen Verkehrsvorschriften angesehen werden, da sich eine überhöhte Geschwindigkeit in besonderem Maße verkehrsgefährdend auswirken kann (BVerwG DAR 1965 S. 167), weshalb auch das Bundesverwaltungsgericht in wiederholten Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bereits einen Grund für die Entziehung der Fahrerlaubnis gesehen hat.
- BVerwG, 08.07.1966 - VII C 146.65 Von einem einmaligen unwesentlichen verkehrsrechtlichen Verstoß, wie er Gegenstand des Urteils des Senats vom 5. März 1965 - BVerwG VII C 23.64 - (Buchholz. BVerwG 442.15, § 7 StVO Nr. 4) war, kann nicht gesprochen werden.
- VG Braunschweig, 20.12.1984 - 4 VG A 16/84
Verkehrsordnungswidrigkeit; Verkehrszentralregister; Auferlegung eines …
Einmalige unwesentliche verkehrsrechtliche Verstöße, die als Einzelfällle nicht geeignet sind, Bedenken gegen die charakterliche Zuverlässigkeit des Kraftfahrers zu begründen, rechtfertigen eine Fahrtenbuchauflage jedoch nicht (BVerwG NJW 1964, Seite 1384; DAR 1965, Seite 167).